Kosten

Viele Mandanten sorgen sich vor hohen Rechtsanwaltskosten. Für uns versteht es sich von selbst, bereits im Rahmen einer Erstberatung über das Kostenrisiko aufzuklären, damit Kosten und Nutzen der anwaltlichen Tätigkeit in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.

1. Erstberatung

Hier belaufen sich Kosten einer anwaltlichen Erstberatung auf einen Betrag von maximal 190,00 EUR netto. Hier erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihres Anliegens. Selbstverständlich passen wir diese Gebühr nach unten an, handelt es sich lediglich um kurze Auskünfte. Stellt sich im Rahmen der Erstberatung heraus, dass eine außergerichtliche Vertretung notwendig ist, werden die Gebühren der Erstberatung selbstverständlich voll angerechnet.

2. Gutachten

Stellt sich die rechtliche Anfrage komplexer dar oder benötigen Sie eine schriftliche Stellungnahme von uns, berechnen wir 250 EUR netto.

Diese Gebühr berechnen wir auch für die Prüfung notarieller Verträge.

3. außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Unsere Vergütung richtet sich in der Regel nach den gesetzlich geregelten Gebühren. Diese sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren richtet sich außergerichtlich nach dem Gegenstands-, gerichtlich nach dem Verfahrenswert. Die gesetzlichen Gebühren sind in Tabellenbeträgen nach der Höhe der Gegenstands- bzw. Verfahrenswerte festgelegt.

Bei einem gerichtlichen Verfahren sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens die Gebühren nach Gegenstandswert zu berechnen. Darüber hinaus entstehen Gebühren für das Gericht. Wird ein Prozess verloren, sind Sie oder Ihre dahinter stehende Rechtsschutzversicherung verpflichtet, die Kosten der Gegenseite zu übernehmen. Wenn Sie gewinnen, werden unsere gerichtlichen Gebühren sowie die Gerichtskosten von der Gegenseite erstattet.

Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens erfolgt eine umfassende Risikoeinschätzung und Gesamtabwägung der Kosten und Nutzen.

4. Honorarvereinbarung

In Ausnahmefällen, wenn die Angelegenheit besonders umfangreich oder schwierig ist, kann eine besondere Vergütungsvereinbarung mit einer minutengenauen Abrechnung nach Zeit und einem vorher festgelegten Stundenhonorar erfolgen.

Hierbei wird eine Obergrenze festgelegt, damit Sie bereits zu Beginn wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Mandanten die einen ständigen Bedarf an außergerichtlicher Rechtsberatung haben, bieten wir die Möglichkeit zum Abschluss eines Beratungsvertrages an. Die Höhe des Beratungshonorars bemisst sich hier nach Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.

Für die Erstellung von Testamenten sowie Ehe – und Erbverträgen berechnen wir eine vorher festgelegte Pauschale je nach Aufwand.

5. Rechtschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Für diesen Fall versteht sich die Kostendeckungsanfrage für uns als Service. Die Anfrage selbst bleibt für Sie kostenfrei. Wir bitten Sie jedoch in jedem Fall zu beachten, dass die Rechtsschutzversicherung nicht jeden Umfang der anwaltlichen Tätigkeit abgedeckt. Ggf. kommt es zur Ablehnung durch Ihre Versicherungsgesellschaft. Wenn Sie hier auf der sicheren Seite sein möchten, so fragen Sie vorab direkt bei Ihrer Versicherungsgesellschaft oder Ihrem Versicherungsvertreter nach, ob das entsprechende Rechtsgebiet versichert ist. Weiter sind viele Versicherungsverträge an eine Selbstbeteiligung gekoppelt, welche von Ihnen zu übernehmen ist.

Sollten Sie die Kosten einer Rechtsberatung nicht selbst tragen können, besteht für Sie die Möglichkeit, bei dem für Sie zuständigen Gericht Beratungshilfe zu beantragen. Um auch hier zu gewährleisten, dass Ihnen die Beratungshilfe bewilligt wird, raten wir Ihnen, vorab bei Gericht vorstellig zu werden und zur Erstbesprechung den vom Gericht ausgestellten Berechtigungsschein mitzubringen.

6. Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens aufzubringen, so besteht die Möglichkeit Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Entsprechende Formulare erhalten Sie durch uns. Alternativ können Sie dies auch über den Downloadbereich unserer Homepage beziehen.