Unfallschadenregulierung

Ein Verkehrsunfall löst eine Vielzahlung von unterschiedlichen Problemen aus. Holen Sie sich hier sofort nach einem Unfall rechtlichen Beistand.

Wir garantieren, dass Ihnen in einem unverschuldeten Verkehrsunfall keine Kosten für unsere Tätigkeit entstehen.

Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die bei uns entstehenden Gebühren zu übernehmen. Wir helfen Ihnen im Falle eines Verkehrsunfalls bei der Unfallabwicklung. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung betreuen, weil diese selbstverständlich darauf aus ist, nur die Mindestleistung zu erbringen. Nehmen Sie daher immer professionelle Hilfe durch einen Anwalt in Anspruch, um eine optimale Unfallregulierung erzielen zu können. Verlassen Sie sich nicht auf Aussagen oder Schuldeingeständnisse des Unfallgegners. Im Zweifel haben solche Aussage keine Gültigkeit, da der Unfallgegner hier keine rechtsverbindliche Abgabe einer Erklärung zu Lasten seiner Versicherung abgegeben darf. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss sich hier nicht an die Aussage des Unfallgegners gebunden halten.

Wir arbeiten mit kompetenten Sachverständigen und örtlichen Werkstätten zusammen, damit Sie schnell und unkompliziert Ihre Schäden ersetzt bekommen. Sollte sich die gegnerische Versicherung mit Ihnen in Verbindung setzen, so sind Sie nicht verpflichtet, einen Sachverständigen der Versicherung zu beauftragen. Die freie Wahl des Sachverständigen liegt hier bei Ihnen.

Gerne steht Ihnen hier Frau Rechtsanwältin Julia Bald zur Verfügung.