Arbeits- und Sozialrecht

Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gewerkschaften, das Sozialrecht das Verhältnis zwischen Privatpersonen und öffentlichen Trägern, wie der Deutschen Rentenversicherung, dem Jobcenter, u.a..

Durch rechtzeitige und fundierte Beratung – vor Vertragsunterzeichnung – können teure Fehler vermieden werden.

Sie haben Ärger am Arbeitsplatz? Wurde Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt? Sie sind Arbeitgeber und möchten das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitnehmer beenden? Sie haben eine Abmahnung durch Ihren Arbeitgeber erhalten? Sie möchten als Arbeitgeber gegenüber Ihrem Arbeitnehmer eine Abmahnung aussprechen? Sie haben eine neue Anstellung gefunden und sind sich nicht sicher, ob Sie den vorgelegten Arbeitsvertrag so unterzeichnen möchten? Sie sind Unternehmer und möchten Rechtssicherheit bei den Arbeitsverträgen Ihrer Arbeitnehmer? Die haben ein Arbeitszeugnis erhalten und wissen nicht, ob dies Ihrer Tätigkeit entspricht, wirklich wohlwollend ist oder aber versteckte Hinweise enthalten sind, die Ihr berufliches Fortkommen behindern können?

Wird Ihr Rentenantrag nicht zügig bearbeitet oder gar abgelehnt? Gibt es Probleme mit der ARGE und/oder dem Jobcenter? Sind Sie der Meinung Ihr Leistungsbescheid ist falsch berechnet, oder aber Leistungen werden ungerechtfertigter Weise gekürzt? Sie haben einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, der abgelehnt wurde?

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:

• Kündigungsschutzprozesse

• Änderungskündigungen

• Aufhebungsverträge unter Bezug von Arbeitslosengeld

• Auswirkungen auf laufende Ansprüche wie Urlaub, Arbeitszeugnis, Gehalt, Gratifikationen im bestehenden Arbeitsverhältnis

• Entfernung von Abmahnungen

• Lohn- und Gehaltsforderungen

• Rechte bei Diskriminierung oder Mobbing

• Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen

• Verhandlung von Arbeitsverträgen

• Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit

• Beratung bei Teilzeit- und Befristung

Arbeitsrecht für Arbeitgeber:

• Erstellung und Prüfung von individuellen Arbeitsverträgen und Mustern

• Erstellung von Abmahnungen

• Ausspruch von Kündigungen

• Verteidigung im Kündigungsschutzprozess

• Vereinbarung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen

• Erstellung von Arbeitszeugnissen

• Prüfung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

• kollektives Arbeitsrecht, Arbeitskampf

• Arbeitnehmerüberlassung

• Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Gerne steht Ihnen hier Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jochen Kaiser zur Verfügung, der neben dem erforderlichen Fingerspitzengefühl und kontinuierlichen Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen eine Vertretung auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung garantiert.